Norm
AHG §9 Abs5Rechtssatz
Auch bei Eingaben, die ausdrücklich als Amtshaftungsklagen bezeichnet, aber noch verbesserungsbedürftig sind, ist die Delegierung vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053095Im RIS seit
18.01.1995Zuletzt aktualisiert am
09.03.2026