RS OGH 1995/1/27 1Ob639/94

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Veröffentlicht am 27.01.1995
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Norm

ABGB §1098 Ib
MRG §30 Abs2 Z4 B
  1. ABGB § 1098 heute
  2. ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Unter eine den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Satz MRG verwirklichende "gänzliche Weitergabe" der Wohnung fällt nicht nur deren unzulässige Untervermietung durch den Hauptmieter, sondern auch deren unzulässige, durch seinen Untermieter vorgenommene weitere Untervermietung (Subuntervermietung), jedenfalls sofern der Hauptmieter darauf Einfluß nehmen konnte und sie dennoch zumindest duldete.Unter eine den Kündigungsgrund des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, erster Satz MRG verwirklichende "gänzliche Weitergabe" der Wohnung fällt nicht nur deren unzulässige Untervermietung durch den Hauptmieter, sondern auch deren unzulässige, durch seinen Untermieter vorgenommene weitere Untervermietung (Subuntervermietung), jedenfalls sofern der Hauptmieter darauf Einfluß nehmen konnte und sie dennoch zumindest duldete.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041435

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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