RS OGH 1995/1/27 1Ob503/95

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Veröffentlicht am 27.01.1995
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Norm

ABGB §1079
ABGB §1295 IIf7e

Rechtssatz

Demjenigen, der sich lediglich auf sein nicht verbüchertes Vorkaufsrecht berufen kann, kann nur unter der Voraussetzung der Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadenersatzanspruch gegen den Dritten oder - im Falle, daß das Eigentumsrecht des Dritten noch nicht verbüchert ist - ein Unterlassungsanspruch zugebilligt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048276

Dokumentnummer

JJR_19950127_OGH0002_0010OB00503_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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