Norm
ABGB §1079Rechtssatz
Demjenigen, der sich lediglich auf sein nicht verbüchertes Vorkaufsrecht berufen kann, kann nur unter der Voraussetzung der Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadenersatzanspruch gegen den Dritten oder - im Falle, daß das Eigentumsrecht des Dritten noch nicht verbüchert ist - ein Unterlassungsanspruch zugebilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048276Dokumentnummer
JJR_19950127_OGH0002_0010OB00503_9500000_001