RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Norm

UrhG §46 Abs2

Rechtssatz

Nach § 46 Abs 2 UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach § 2 Z 3 UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie".Nach Paragraph 46, Absatz 2, UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076744

Dokumentnummer

JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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