Norm
UrhG §46 Abs2Rechtssatz
Nach § 46 Abs 2 UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach § 2 Z 3 UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie".Nach Paragraph 46, Absatz 2, UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076744Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_007