RS OGH 1995/2/8 7Ob622/94, 2Ob147/02k

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Veröffentlicht am 08.02.1995
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Norm

ABGB §1096 A1
ABGB §1096 A2
ABGB §1112 A

Rechtssatz

Der Vermieter kann sich weder auf eine bereits anfängliche Nichtigkeit des Vertrages nach § 879 Abs 1 ABGB wegen der Bauvorschriften zuwiderlaufenden Vereinbarung der Benützung zu Wohnzwecken noch auf nachträgliche Unmöglichkeit wegen bescheidmäßiger Untersagung der Benützung zu Wohnzwecken oder wegen einer entsprechenden Gesetzesänderung (§ 1112 ABGB) berufen, wenn ihm die Verschaffung des bedungenen Gebrauches möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0033011

Dokumentnummer

JJR_19950208_OGH0002_0070OB00622_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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