Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig im Sinne des § 273 Abs 1 ASVG ist, können die im Rahmen der unselbständigen Tätigkeit erworbenen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Auszugehen ist von der zuletzt nicht nur ganz vorübergehend ausgeübten Angestelltentätigkeit; dass diese schon längere Zeit zurückliegt, steht dem nicht entgegen (SSV-NF 6/135).Bei Prüfung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig im Sinne des Paragraph 273, Absatz eins, ASVG ist, können die im Rahmen der unselbständigen Tätigkeit erworbenen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Auszugehen ist von der zuletzt nicht nur ganz vorübergehend ausgeübten Angestelltentätigkeit; dass diese schon längere Zeit zurückliegt, steht dem nicht entgegen (SSV-NF 6/135).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084954Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025