RS OGH 2022/9/23 1Ob520/95, 8Ob31/05z, 4Ob69/22h

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Norm

ABGB §864a
  1. ABGB § 864a heute
  2. ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Für eine zivilrechtliche Geltungskontrolle einer Klausel bedarf es einer Prozessbehauptung und einer darauf gestützten Rechtsmittelargumentation des Vertragspartners des Verwenders des AGB, dass diese Klausel für ihn konkret nachteilig sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053244

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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