Norm
ABGB §864aRechtssatz
Für eine zivilrechtliche Geltungskontrolle einer Klausel bedarf es einer Prozessbehauptung und einer darauf gestützten Rechtsmittelargumentation des Vertragspartners des Verwenders des AGB, dass diese Klausel für ihn konkret nachteilig sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2022