RS OGH 2025/9/11 4Ob524/95 (4Ob525/95); 5Ob1023/94; 1Ob1678/95; 4Ob2125/96w; 4Ob2117/96v; 4Ob2235/96

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Rechtssatz

Ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des außerstreitigen Verfahrens erster Instanz kann keinen Revisionsrekursgrund bilden.

Anmerkung

Anm: Dieser Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. September 2020

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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