RS OGH 2011/11/9 9Ob1529/95, 5Ob140/10i, 5Ob205/11z

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Rechtssatz

Der Umstand, ob es im konkreten Einzelfall hinreichend bescheinigt ist, daß ein zum Zeitpunkt des Todes im Besitz des Erblassers gewesenes Vermögen nachträglich zum Vorschein gekommen ist, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043254

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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