RS OGH 1995/5/31 7Ob20/95, 7Ob59/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1995
beobachten
merken

Norm

VersVG §61

Rechtssatz

Auch eine Summierung von für sich allein betrachtet leichten Fahrlässigkeiten kann zur Annahme grober Fahrlässigkeit dann führen, wenn ihr Zusammenwirken die Destabilisierung des Fahrverhaltens in einer Weise herbeiführt, daß sich der Lenker klar sein muß, er gehe ein nicht kalkulierbares Risiko ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080429

Dokumentnummer

JJR_19950531_OGH0002_0070OB00020_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten