Norm
MRG §1Rechtssatz
Die Anmietung eines Dachbodeneinzelraumes nur für Freizeitzwecke ohne Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit bzw ohne Zusammenhang mit einem zu Wohnzwecken begründeten Hauptmietverhältnis ist grundsätzlich als Inbestandnahme eines neutralen Objektes rechtlich möglich, wobei die Vermieter für diese von ihnen behaupteten Voraussetzungen beweispflichtig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069390Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.10.2017