RS OGH 2025/9/29 9Ob1556/95; 1Ob88/99v; 2Ob267/99z; 7Ob66/06s; 3Ob93/09m; 7Ob228/10w; 8Ob97/13t; 6Ob

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Rechtssatz

Die Frage, ob der beanspruchte Notweg für die Zwecke einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung notwendig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052715

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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