Rechtssatz
Die Frage, ob der beanspruchte Notweg für die Zwecke einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung notwendig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052715Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026