Norm
KlGG §1 Abs3Rechtssatz
"Kleingärten auf Eigengrund" sind nur solche, die nicht verpachtet, sondern vom Eigentümer genützt werden. Zwar können für Kleingärten auf Eigengrund die für Pachtverhältnisse geltenden Schutzbestimmungen nicht in Frage kommen, doch mußten im Gesetz mit Rücksicht auf die Wechselbeziehungen zwischen Eigengrund und gepachteten Kleingärten gewisse Bestimmungen auch für Kleingärten auf Eigengrund (§ 3 Abs 1 und § 15 Abs 3) getroffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075135Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013