RS OGH 1995/7/13 8Ob1564/95, 5Ob219/10g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1995
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Norm

ABGB §1029 B1
ZPO §502 HI2
ZPO §502 HIII5
ZPO §508a

Rechtssatz

Ob der Geschäftsherr, nachdem ihm eine Vollmachtsüberschreitung seines Vertreters bekannt geworden war, den Geschäftspartner hinreichend deutlich auf die fehlende Vollmacht des Vertreters hingewiesen und damit das Entstehen einer Duldungsvollmacht verhindert hat, ist eine Frage des Einzelfalles.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053038

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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