Norm
JN §58 Abs1Rechtssatz
Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben.Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des Paragraph 58, Absatz eins, JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062092Dokumentnummer
JJR_19950824_OGH0002_0020OB00558_9500000_001