Norm
AHG §2 Abs3Rechtssatz
§ 2 Abs 3 AHG ist nur auf die dort genannten Höchstgerichte anzuwenden und nicht auf Behörden, die funktionell als letzte Instanz entscheiden.Paragraph 2, Absatz 3, AHG ist nur auf die dort genannten Höchstgerichte anzuwenden und nicht auf Behörden, die funktionell als letzte Instanz entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082344Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_0010OB00008_9500000_010