Norm
StPO §352 ffRechtssatz
Nicht bloß der Ausspruch über die Strafe ist der materiellen Rechtskraft teilhaft, sondern ebenso auch der Schuldspruch, daß also der Angeklagte (Beschuldigte) habe die darin angeführte Tat und damit die dort bezeichnete strafbare Handlung begangen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101126Im RIS seit
17.10.1995Zuletzt aktualisiert am
20.10.2025