Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Die bloße Verschiebung der Benützung zugunsten einer mehrerer bedungener Benützungsarten (hier: Wohnung/Ordination) kann nicht als erheblich nachteiliger Gebrauch beurteilt werden, sofern damit nicht eine Schädigung der Substanz des Mietobjektes verbunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078877Dokumentnummer
JJR_19951108_OGH0002_0070OB00628_9500000_002