RS OGH 1995/11/8 3Ob537/94, 3Ob12/09z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1995
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Norm

KSchG §6 Abs1 Z11

Rechtssatz

Dem Verbraucher wird eine Beweislast auferlegt, die ihn nicht trifft, wenn für Zahl, Art und äußere Beschaffenheit von Lagergut das Lagerverzeichnis maßgebend sein soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085128

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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