RS OGH 1995/11/22 9ObA1044/95, 9ObA210/97s

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

ABGB §1491
KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §38

Rechtssatz

Die Verfallsbestimmung des § 38 KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst gilt für sämtliche Ansprüche aus den diesem Kollektivvertrag unterliegenden Arbeitsverhältnissen; somit auch für den vom Arbeitnehmer geltend gemachten kollektivvertraglichen Anspruch auf eine gegenüber dem gesetzlichen Ausmaß erhöhte Abfertigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0077928

Dokumentnummer

JJR_19951122_OGH0002_009OBA01044_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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