Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Die Verfallsbestimmung des § 38 KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst gilt für sämtliche Ansprüche aus den diesem Kollektivvertrag unterliegenden Arbeitsverhältnissen; somit auch für den vom Arbeitnehmer geltend gemachten kollektivvertraglichen Anspruch auf eine gegenüber dem gesetzlichen Ausmaß erhöhte Abfertigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0077928Dokumentnummer
JJR_19951122_OGH0002_009OBA01044_9500000_001