RS OGH 2019/10/22 2Ob86/95, 2Ob150/04d, 2Ob221/06y, 2Ob100/07f, 6Ob11/10a, 2Ob179/18i, 2Ob24/19x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1995
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Frage, ob der Verlust oder die Minderung der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, dem Erwerbsschaden oder den vermehrten Bedürfnissen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Arbeitsleistung einem Beitrag zum Familienunterhalt oder nur der Befriedigung eigener persönlicher Bedürfnisse dient. Wenn die Haushaltstätigkeit nur eigenen Bedürfnissen dient und daher nicht als Erwerbsquelle in Frage kommt, stellt sie keine der Erwerbstätigkeit vergleichbare Arbeitsleistung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087381

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten