Norm
StGB §6 FRechtssatz
Bei Beurteilung der inneren Tatbestandserfordernisse des § 159 Abs 1 StGB ist ein objektiv-subjektiver Maßstab anzulegen, wobei regelmäßig vom Erfahrungsstand und Wissensstand eines verantwortungsbewussten Kaufmannes auszugehen ist. Dieser Sorgfaltsmaßstab betrifft eine Rechtsfrage.Bei Beurteilung der inneren Tatbestandserfordernisse des Paragraph 159, Absatz eins, StGB ist ein objektiv-subjektiver Maßstab anzulegen, wobei regelmäßig vom Erfahrungsstand und Wissensstand eines verantwortungsbewussten Kaufmannes auszugehen ist. Dieser Sorgfaltsmaßstab betrifft eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089407Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024