RS OGH 1996/1/18 12Os144/95

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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Rechtssatz

Als Dauerdelikt pönalisiert § 99 Abs 1 StGB nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des Freiheitsentzuges.Als Dauerdelikt pönalisiert Paragraph 99, Absatz eins, StGB nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des Freiheitsentzuges.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0090608

Dokumentnummer

JJR_19960118_OGH0002_0120OS00144_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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