Norm
ABGB §273Rechtssatz
§ 110 JN steckt die Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit auch für den Fall der Bestellung eines Sachwalters für behinderte Personen ab.Paragraph 110, JN steckt die Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit auch für den Fall der Bestellung eines Sachwalters für behinderte Personen ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102766Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2013