Norm
MRG §15Rechtssatz
Daß bei der Überprüfung der Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß § 15 Abs 1 Z 4, § 25 MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in § 15 Abs 1 MRG.Daß bei der Überprüfung der Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4,, Paragraph 25, MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in Paragraph 15, Absatz eins, MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103212Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0050OB01021_9600000_001