RS OGH 2025/3/18 10ObS23/96; 10ObS124/07v; 10ObS115/13d; 10ObS97/15k; 10ObS117/17d; 10ObS125/18g; 10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
beobachten
merken

Norm

ASGG §67 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren.

Entscheidungstexte

  • RS0105139">10 ObS 23/96
    Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 23/96
  • RS0105139">10 ObS 124/07v
    Entscheidungstext OGH 27.11.2007 10 ObS 124/07v
    Auch; Beisatz: Der mögliche Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens in Sozialrechtssachen ist - außer in den Säumnisfällen (§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG) - dreifach eingegrenzt durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren. (T1)
  • RS0105139">10 ObS 115/13d
    Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 ObS 115/13d
    Beis wie T1
  • RS0105139">10 ObS 97/15k
    Entscheidungstext OGH 15.12.2015 10 ObS 97/15k
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Der Antrag auf Weitergewährung einer Invaliditätspension umfasst nicht auch den Antrag auf soziale Maßnahmen der Rehabilitation. (T2)
    Veröff: SZ 2015/137
  • RS0105139">10 ObS 117/17d
    Entscheidungstext OGH 10.10.2017 10 ObS 117/17d
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Die Antragsfiktion des § 361 Abs 1 letzter Satz ASVG erfasst nicht das Übergangsgeld. (T3)
    Veröff: SZ 2017/113
  • RS0105139">10 ObS 125/18g
    Entscheidungstext OGH 22.01.2019 10 ObS 125/18g
  • RS0105139">10 ObS 136/18z
    Entscheidungstext OGH 28.05.2019 10 ObS 136/18z
    Auch; Beis wie T1
  • RS0105139">10 ObS 53/19w
    Entscheidungstext OGH 30.07.2019 10 ObS 53/19w
    Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Ist der Rechtsweg für ein Klagebegehren auf Zuerkennung von Pflegegeld unter Beachtung des Antrags, des Bescheids des Versicherungsträgers und des Klagebegehrens zulässig, so hat innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen der Rechtswegzulässigkeit die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im gerichtlichen Verfahren auch dann unter allfälliger Berücksichtigung einer diagnosebezogenen Einstufung zu erfolgen, wenn eine solche nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Versicherungsträger war. (T4)
  • RS0105139">10 ObS 38/21t
    Entscheidungstext OGH 30.03.2021 10 ObS 38/21t
    Vgl; Beisatz: Ein auf eine behauptete rechtsverbindliche Zusage eines Sozialversicherungsträgers gestützter Anspruch kann keinen sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch eines Versicherten begründen, für den der Rechtsweg nach dem ASGG offen stünde, da ein solcher Anspruch nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Sozialversicherungsträger war. (T5)
  • RS0105139">10 ObS 35/21a
    Entscheidungstext OGH 27.04.2021 10 ObS 35/21a
    Beis wie T1; Beisatz: Hier: Auch wenn im Verwaltungsverfahren in der Begründung jenes angefochtenen Bescheids, mit dem der Klägerin das Rehabilitationsgeld über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus entzogen wurde, als Entziehungsgrund allein die Besserung des Gesundheitszustands der Klägerin (§ 99 Abs 3 Z 1 lit a ASVG) herangezogen wurde, ist der beklagte Sozialversicherungsträger berechtigt, im gerichtlichen Verfahren einen zusätzlichen Entziehungsgrund – hier die Verletzung der Mitwirkungspflicht an medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation (§ 99 Abs 1a ASVG) – geltend zu machen. Dadurch wird im Gerichtsverfahren nicht über einen anderen Anspruch als im Verwaltungsverfahren – nämlich den Anspruch auf Rehabilitationsgeld über einem bestimmten Zeitpunkt hinaus – entschieden. (T6)
  • RS0105139">10 ObS 154/21a
    Entscheidungstext OGH 14.12.2021 10 ObS 154/21a
    Beis wie T1
  • RS0105139">10 ObS 194/21h
    Entscheidungstext OGH 22.02.2022 10 ObS 194/21h
    Beis wie T1; Beisatz: Hier: Streitgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Weitergewährung einer Invaliditätspension; über eine Alterspension wurde dagegen im angefochtenen Bescheid nicht entschieden. (T7)
  • RS0105139">10 ObS 141/22s
    Entscheidungstext OGH 13.12.2022 10 ObS 141/22s
    Vgl; Beis nur wie T1; Auch wenn der Wortlaut des Spruchs des bekämpften Bescheids zunächst nur andere Erkrankungen im Zusammenhang mit der Feststellung von Folgen einer Berufskrankheit erwähnte, ist die im Klagebegehren nunmehr enthaltene Erkrankung vom Bescheidgegenstand erfasst, zumal diese Gesundheitsstörung bereits im Verlauf des Verwaltungsverfahrens durch weitere Meldungen des Leistungsempfängers hervorkam, Leistungsansprüche in der Unfallversicherung auch von Amts wegen festzustellen sind, der Bescheid außerdem allgemein über das Nichtbestehen eines Anspruchs auf Leistungen aus der Unfallversicherung abspricht und in seiner Begründung – ebenfalls allgemein – auf „bestehende Beschwerden“ abstellt. (T8)
  • RS0105139">10 ObS 68/24h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.08.2024 10 ObS 68/24h
    nur: Die Reichweite des Bescheidspruchs ist auch nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides zu interpretieren. (T8)
  • RS0105139">10 ObS 60/24g
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 14.01.2025 10 ObS 60/24g
    vgl; Beisatz nur wie T1
    Beisatz: Hier: Zur Anwendbarkeit von § 366 ASVG im sozialgerichtlichen Verfahren. (T9)
  • RS0105139">10 ObS 27/25f
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.03.2025 10 ObS 27/25f
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105139

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten