Norm
ABGB §144Rechtssatz
Die aus der Obsorge erfließenden Befugnisse des Elternteils können schon bei deren Zuteilung an ihn, aber auch beim Wechsel der Obsorge zu ihm, unter den Voraussetzungen des § 176 Abs 1 ABGB zum Wohl des Kindes eingeschränkt und kann in diesem Umfang ein Sachwalter bestellt werden.Die aus der Obsorge erfließenden Befugnisse des Elternteils können schon bei deren Zuteilung an ihn, aber auch beim Wechsel der Obsorge zu ihm, unter den Voraussetzungen des Paragraph 176, Absatz eins, ABGB zum Wohl des Kindes eingeschränkt und kann in diesem Umfang ein Sachwalter bestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103664Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020