RS OGH 1996/7/26 1Ob2078/96m, 7Ob47/06x, 6Ob48/10t, 3Ob3/11d

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

ABGB §146a
ABGB §176 B

Rechtssatz

Eine Gefährdung des Kindeswohls kann auch dann vorliegen, wenn der Erziehungsberechtigte nicht selbst Gewalt gegen sein Kind ausübt, sondern diese Gewaltausübung durch einen Dritten - etwa den Ehegatten oder Lebensgefährten - duldet. Der Schutz des Kindes erfordert die Anlegung eines solchen strengen Maßstabs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106311

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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