RS OGH 1996/8/20 14Os103/96, 14Os24/03, 13Os28/03, 14Os41/03, 14Os15/05w, 15Os1/06w, 13Os139/06z, 11

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Veröffentlicht am 20.08.1996
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Norm

StGB §70
StGB §130

Rechtssatz

Die Annahme der Qualifikation ist auch bei solchen Einzeltaten zulässig, bei denen der Wert der Beute unterhalb der Bagatellgrenze liegt, sofern nur das angestrebte Einkommen insgesamt diese Grenze übersteigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103994

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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