Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Beträge, die vom Nachmieter dem weichenden Mieter für die zumindest teilweise Finanzierung der Beschaffung eines Eigentumsobjektes (hier: Superädifikat) bezahlt werden, können nicht als Kosten für die Beschaffung eines entsprechenden Ersatzobjekts angesehen und daher auch nicht unter "Übersiedlungskosten" im weitesten Sinn subsumiert werden. Soweit in den Entscheidungen 6 Ob 38/67 und 8 Ob 264/71 eine andere Rechtsmeinung zum Ausdruck gebracht wird, kann diese nicht aufrecht erhalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105774Dokumentnummer
JJR_19960827_OGH0002_0050OB02297_96X0000_001