RS OGH 1996/8/27 5Ob535/95, 5Ob314/00p, 5Ob127/06x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1996
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Norm

ABGB §1440 B
ABGB §1440 G
MRG §27 Abs1

Rechtssatz

Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 535/95
    Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 535/95
    Veröff: SZ 69/192
  • 5 Ob 314/00p
    Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 314/00p
    Auch; Beisatz: Gegen eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse kann keine Gegenforderung eingewendet werden. Das gilt, wenn der Vermieter auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse belangt wird (SZ 69/192), aber auch für den früheren Mieter (Vormieter) oder jede andere Person, die dem Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG zuwider eine Ablöse erhält. (T1)
  • 5 Ob 127/06x
    Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 127/06x
    Auch; Beisatz: Es genügt für die Berücksichtigung des Aufrechnungshindernisses des § 1440 Satz 2 ABGB, dass sich der Mieter auf § 27 Abs 1 Z 1 MRG beruft. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103255

Dokumentnummer

JJR_19960827_OGH0002_0050OB00535_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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