RS OGH 1996/9/5 15Os100/96

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Veröffentlicht am 05.09.1996
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Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Auch die Ausübung der Dienstaufsicht im Hoheitsbereich, die einem dienstaufsichtsführenden Polizeibeamten obliegt, ist ein Hoheitsakt; deren pflichtwidrige Unterlassung begründet sohin einen Befugnismißbrauch im Sinne des § 302 Abs 1 StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103982

Dokumentnummer

JJR_19960905_OGH0002_0150OS00100_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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