RS OGH 1996/9/10 5Ob2233/96k, 1Ob357/99b, 6Ob109/21d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Bd

Rechtssatz

An den Nachweis der Notwendigkeit zusätzlicher, vom Sozialversicherungsträger nicht gedeckter Behandlungsmaßnahmen ist, um ihre Kosten als existentiellen Aufwand zur Lebensführung des Unterhaltsschuldners anerkennen zu können, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (hier: nicht anerkannt für Kosten eines Fitneßstudios).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104244

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten