RS OGH 1996/9/17 ABGB § 833

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Norm

ABGB §833 Übs
ABGB §833 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 833 ABGB

A Das Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern

B Die Miteigentümer nach außen:

1)

Klagslegitimation

2)

Kündigungslegitimation

3)

Sonstiges

C Ordentliche Verwaltung - wichtige Veränderung:

1)

Ordentliche Verwaltung

2)

Wichtiger Veränderung

D Benützungsregelung:

1)

Rechtsweg - Außerstreitverfahren

2)

Benützungsregelung

3)

Mietvertrag zwischen Miteigentümern - Benützungsregelung

E Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren

F Sonstiges

Informationen zu § 833 ABGB

Verweisungen:

Zu A Weitere Entscheidungen zur Verwaltung durch

Miteigentümer siehe bei § 837 ABGB

Zu B siehe auch § 835 B ABGB

Zu C Weitere Entscheidungen, insbesondere über die Verwaltung siehe bei §§ 835, 837, 839 ABGB

Zu D Entscheidungen zum Benützungsentgelt unter § 839 ABGB Entscheidungen über die Mitmiete unter § 1090 III ABGB

Zu E Entscheidungen zur Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren hinsichtlich der Verwaltungsbestellung und Abberufung siehe unter § 836 A ABGB, hinsichtlich der Benützungsregelung siehe unter D1. Zur Künftigungslegitimation der Miteigentümer vgl auch § 1116 B ABGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102619

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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