Norm
ABGB §833 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 833 ABGB
A Das Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern
B Die Miteigentümer nach außen:
1)
Klagslegitimation
2)
Kündigungslegitimation
3)
Sonstiges
C Ordentliche Verwaltung - wichtige Veränderung:
1)
Ordentliche Verwaltung
2)
Wichtiger Veränderung
D Benützungsregelung:
1)
Rechtsweg - Außerstreitverfahren
2)
Benützungsregelung
3)
Mietvertrag zwischen Miteigentümern - Benützungsregelung
E Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren
F Sonstiges
Informationen zu § 833 ABGB
Verweisungen:
Zu A Weitere Entscheidungen zur Verwaltung durch
Miteigentümer siehe bei § 837 ABGB
Zu B siehe auch § 835 B ABGB
Zu C Weitere Entscheidungen, insbesondere über die Verwaltung siehe bei §§ 835, 837, 839 ABGB
Zu D Entscheidungen zum Benützungsentgelt unter § 839 ABGB Entscheidungen über die Mitmiete unter § 1090 III ABGB
Zu E Entscheidungen zur Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren hinsichtlich der Verwaltungsbestellung und Abberufung siehe unter § 836 A ABGB, hinsichtlich der Benützungsregelung siehe unter D1. Zur Künftigungslegitimation der Miteigentümer vgl auch § 1116 B ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102619Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2012