RS OGH 1996/9/25 9ObA2155/96v, 10ObS123/97d, 9ObA341/97f, 10ObS319/98d, 10ObS243/98b, 9ObA280/98m, 9

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Norm

ZPO §502 Abs1
ASGG §46 Abs1
DHG §2
ASVG §213a

Rechtssatz

Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG gewertet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105331

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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