Norm
ABGB §364 ARechtssatz
§ 364a ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden.Paragraph 364 a, ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2020