RS OGH 1996/10/25 1Ob2362/96a, 3Ob2372/96m, 1Ob73/98m, 10ObS294/01k, 10ObS24/02f, 10ObS226/01k, 10Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §5
ABGB §1503
ZPO §482 A
ZPO §503 E3

Rechtssatz

Änderungen des zwingenden Rechts sind, sofern nicht das Übergangsrecht etwas anderes bestimmt, vom Rechtsmittelgericht ohne weiteres von Amts wegen seiner Entscheidung zugrundezulegen, auch wenn der zu beurteilende Sachverhalt bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts verwirklicht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten