RS OGH 1996/11/26 5Ob2344/96h, 5Ob2329/96b

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Rechtssatz

Die Gesetzesmaterialien zu § 46a Abs 4 MRG lassen keinen sicheren Rückschluß zu, ob mit der Einschränkung der Mietzinsanhebungsmöglichkeit auf Mietverträge, bei denen bei Vertragsabschluß keine freie Mietzinsvereinbarung möglich war, eher dem Ausnahmecharakter des Eingriffs in bestehende Mietverträge oder dem Wunsch nach einer generellen Heranführung "alter" Mietzinse für Geschäftsräumlichkeiten an das derzeitige Marktniveau Rechnung getragen werden sollte.Die Gesetzesmaterialien zu Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG lassen keinen sicheren Rückschluß zu, ob mit der Einschränkung der Mietzinsanhebungsmöglichkeit auf Mietverträge, bei denen bei Vertragsabschluß keine freie Mietzinsvereinbarung möglich war, eher dem Ausnahmecharakter des Eingriffs in bestehende Mietverträge oder dem Wunsch nach einer generellen Heranführung "alter" Mietzinse für Geschäftsräumlichkeiten an das derzeitige Marktniveau Rechnung getragen werden sollte.

Entscheidungstexte

  • RS0106114">5 Ob 2329/96b
    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 5 Ob 2329/96b
  • RS0106114">5 Ob 2344/96h
    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 5 Ob 2344/96h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106114

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0050OB02344_96H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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