RS OGH 1996/12/5 6Ob2290/96z, 5Ob2403/96k

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Veröffentlicht am 05.12.1996
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Norm

KO §31 Abs1 Z2

Rechtssatz

Das Verfügungsgeschäft (Einverleibung der Hypothek) kann nach § 31 Abs 1 Z 2 KO angefochten werden, wenn der Gläubiger das Grundbuchsgesuch um Einverleibung des Pfandrechtes in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten vor der Konkurseröffnung eingebracht hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106888

Dokumentnummer

JJR_19961205_OGH0002_0060OB02290_96Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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