Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Verfügungsgeschäft (Einverleibung der Hypothek) kann nach § 31 Abs 1 Z 2 KO angefochten werden, wenn der Gläubiger das Grundbuchsgesuch um Einverleibung des Pfandrechtes in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten vor der Konkurseröffnung eingebracht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106888Dokumentnummer
JJR_19961205_OGH0002_0060OB02290_96Z0000_001