Norm
ARB 1988 Art19 2.1Rechtssatz
Haftungsgrundlage eines Verfahrens geschädigter Gesellschaftsgläubiger gegen die vormaligen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht ausschließlich die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern ein deliktisches Verhalten der Geschäftsführer durch Verletzung eines Schutzgesetzes zugunsten aller Gesellschaftsgläubiger (§ 69 KO, § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB).Haftungsgrundlage eines Verfahrens geschädigter Gesellschaftsgläubiger gegen die vormaligen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht ausschließlich die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern ein deliktisches Verhalten der Geschäftsführer durch Verletzung eines Schutzgesetzes zugunsten aller Gesellschaftsgläubiger (Paragraph 69, KO, Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und 2 StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106152Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011