RS OGH 2023/4/26 14Os161/96; 13Os123/03 (13Os124/03); 14Os30/03; 13Os133/03; 14Os16/04; 14Os24/05v;

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Veröffentlicht am 14.01.1997
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Rechtssatz

Die Frage, welchen rechtserheblichen Inhalt eine gerichtliche Entscheidung hat, ist eine Rechtsfrage, die aufgrund des Wortlautes von Spruch und Begründung in Verbindung mit dem dadurch angewandten Gesetz zu lösen ist und nicht durch Erforschung des vermutlichen Willens der am Zustandekommen dieser Entscheidung beteiligten Organwalter. Eine undeutliche Entscheidung ist im Zweifel gesetzeskonform auszulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106264

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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