RS OGH 1997/3/13 12Os13/97, 15Os69/06w, 15Os106/07p, 12Os149/13y (12Os5/14y)

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Veröffentlicht am 13.03.1997
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Norm

StGB §72

Rechtssatz

Da der Angehörigenbegriff nach § 72 StGB (über rein biologische Belange hinaus) aus personenstandsrechtlicher Sicht zu verstehen ist, setzt eine rechtswirksam faßbare Vaterschaft zu einem unehelichen Kind die entsprechende Feststellung durch Gerichtsurteil oder durch verbindliches Anerkenntnis voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107048

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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