RS OGH 1997/4/29 1Ob79/97t, 8Ob124/97m, 1Ob218/97h, 1Ob255/98a, 9Ob280/99p, 9Ob88/08v, 7Ob196/10i, 4

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

MRG §14 Abs3

Rechtssatz

Mit dem Beweis des Vorliegens der Eintrittsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs 3 MRG ist derjenige belastet, der eintrittsberechtigt zu sein behauptet, oder auch derjenige, der vorbringt, der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG sei wegen eines eintrittsberechtigten Dritten nicht verwirklicht. Beweist in diesem Zusammenhang die beklagte Partei die Willensbekundung des Hauptmieters, künftig in das Bestandobjekt - hier nach einem Aufenthalt in einem Altersheim (Pflegeheim) - zurückzukehren, hat die klagende Partei zu behaupten und zu beweisen, dass eine solche Rückkehr aufgrund bestimmter objektiver Tatsachen ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 79/97t
    Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 79/97t
  • 8 Ob 124/97m
    Entscheidungstext OGH 18.09.1997 8 Ob 124/97m
    Vgl auch
  • 1 Ob 218/97h
    Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 218/97h
    nur: Mit dem Beweis des Vorliegens der Eintrittsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs 3 MRG ist derjenige belastet, der eintrittsberechtigt zu sein behauptet. (T1)
    Beisatz: Können Feststellungen über die Absichten der Erblasserin, für den Fall der Besserung in ihre Wohnung zurückzukehren, aufgrund deren Krankheitsbilds deshalb nicht getroffen werden, weil sie außerstande war, ihren Willen zu artikulieren, so kann dies aber nicht der eintrittsberechtigten Enkelin zur Last fallen. Liegt keine dagegen sprechende Willensbekundung des Mieters vor Eintritt der Krankheit vor, etwa die Anmeldung für die Aufnahme in ein Altenheim, die Äußerung, die Mietrechte aufgeben zu wollen oder den Haushalt aufzulösen, oder ähnliche Äußerungen, ist zu unterstellen, dass jeder Kranke bei Änderung der Umstände in die vor Ausbruch der Krankheit kraft Mietrechts benützte Wohnung zurückkehren wolle. (T2)
  • 1 Ob 255/98a
    Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 255/98a
    nur: Mit dem Beweis des Vorliegens der Eintrittsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs 3 MRG ist derjenige belastet, der eintrittsberechtigt zu sein behauptet, oder auch derjenige, der vorbringt, der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG sei wegen eines eintrittsberechtigten Dritten nicht verwirklicht. (T3)
  • 9 Ob 280/99p
    Entscheidungstext OGH 03.11.1999 9 Ob 280/99p
    nur T3
  • 9 Ob 88/08v
    Entscheidungstext OGH 30.09.2009 9 Ob 88/08v
    Vgl auch; nur: Beweist in diesem Zusammenhang die beklagte Partei die Willensbekundung des Hauptmieters, künftig in das Bestandobjekt - hier nach einem Aufenthalt in einem Altersheim (Pflegeheim) - zurückzukehren, hat die klagende Partei zu behaupten und zu beweisen, dass eine solche Rückkehr aufgrund bestimmter objektiver Tatsachen ausgeschlossen ist. (T4)
  • 7 Ob 196/10i
    Entscheidungstext OGH 22.10.2010 7 Ob 196/10i
    Auch; nur T1
  • 4 Ob 16/18h
    Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 16/18h
  • 8 Ob 105/18a
    Entscheidungstext OGH 24.09.2018 8 Ob 105/18a
    Auch
  • 5 Ob 8/19s
    Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 8/19s
    nur T3
  • 5 Ob 241/20g
    Entscheidungstext OGH 28.06.2021 5 Ob 241/20g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107852

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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