RS OGH 1997/6/10 4Ob174/97k, 6Ob304/01a, 6Ob95/03v, 6Ob96/04t, 9Ob42/04y, 6Ob344/04p, 6Ob81/06i, 6Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.1997
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BI
ZPO §502 Abs1 HI2

Rechtssatz

Ob eine andere Beurteilung der festgestellten Äußerung vertretbar ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und bildet demnach keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107768

Im RIS seit

16.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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