RS OGH 2025/11/25 2Ob197/97b; 4Ob335/98p; 6Ob126/98t; 7Ob165/99m; 1Ob254/99f; 3Ob123/99f; 10Ob8/01a;

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Rechtssatz

Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht trifft den Arzt beziehungsweise den Krankenhausträger die Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zu der ärztlichen Maßnahme erteilt hätte, geht es doch darum, dass der Arzt beziehungsweise Krankenhausträger das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit des Eingriffes ausschließenden Rechtfertigungsgrundes zu behaupten und zu beweisen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108185

Im RIS seit

09.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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