Norm
MRG §2 Abs1Rechtssatz
Unterliegt das Bestandverhältnis dem Mietrechtsgesetz, so tritt der Erwerber gemäß § 2 Abs 1 Satz 2 und 3 MRG ohne Kündigungsmöglichkeit in das Mietverhältnis ein; er ist aber an Nebenabreden "ungewöhnlichen Inhalts", die er weder kannte noch kennen mußte, nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108471Dokumentnummer
JJR_19970923_OGH0002_0040OB00267_97M0000_001