RS OGH 1997/9/23 4Ob267/97m, 3Ob126/03f

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Veröffentlicht am 23.09.1997
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Norm

MRG §2 Abs1

Rechtssatz

Unterliegt das Bestandverhältnis dem Mietrechtsgesetz, so tritt der Erwerber gemäß § 2 Abs 1 Satz 2 und 3 MRG ohne Kündigungsmöglichkeit in das Mietverhältnis ein; er ist aber an Nebenabreden "ungewöhnlichen Inhalts", die er weder kannte noch kennen mußte, nicht gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108471

Dokumentnummer

JJR_19970923_OGH0002_0040OB00267_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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