RS OGH 1997/11/26 9ObA153/97h

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Veröffentlicht am 26.11.1997
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Norm

VBG §15
VBG §42

Rechtssatz

Wird ein Vertragslehrer, der bisher "nur zur Vertretung oder sonst für eine vorübergehende Verwendung aufgenommen (§ 38 Abs 3)" und nach dem Entlohnungsschema II L entlohnt wurde, in einem nahtlos darauffolgenden Dienstverhältnis nunmehr unbefristet (ohne die Einschränkung gemäß § 38 Abs 3 VBG) beschäftigt und nach dem Entlohnungsschema I L entlohnt, liegt eine "Überstellung" im Sinn des § 42 VBG vor, die zum Erhalt der Zulage gemäß § 15 Abs 8 VBG berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108903

Dokumentnummer

JJR_19971126_OGH0002_009OBA00153_97H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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