RS OGH 1997/12/15 1Ob2342/96k

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Veröffentlicht am 15.12.1997
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Rechtssatz

Ein Übergabsvertrag ist - umsomehr wenn er außerhalb der bäuerlichen Lebensordnung in Erscheinung tritt - ein Vertrag eigener Art, der - bei Zutreffen der Voraussetzungen - aber nichtsdestoweniger wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) angefochten und gegen dessen Wirksamkeit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden kann.Ein Übergabsvertrag ist - umsomehr wenn er außerhalb der bäuerlichen Lebensordnung in Erscheinung tritt - ein Vertrag eigener Art, der - bei Zutreffen der Voraussetzungen - aber nichtsdestoweniger wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte (Paragraph 934, ABGB) angefochten und gegen dessen Wirksamkeit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden kann.

Entscheidungstexte

  • RS0109032">1 Ob 2342/96k
    Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 2342/96k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109032

Dokumentnummer

JJR_19971215_OGH0002_0010OB02342_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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