RS OGH 2014/11/19 9ObA379/97v, 3Ob120/14i

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Rechtssatz

Daß neben dem rechtlichen auch ein wirtschaftliches Kosteninteresse besteht, ist nicht erheblich, weil nur ein rein wirtschaftliches Interesse den Erfolg einer Feststellungsklage verhindert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109286

Im RIS seit

27.02.1998

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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