RS OGH 2025/1/30 1Ob375/97x; 8Ob334/99x; 7Ob104/01x; 5Ob131/01b; 10Ob127/00z; 9Ob8/04y; 5Ob7/04x; 3O

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Norm

ZPO §530 Abs2 H
  1. ZPO § 530 heute
  2. ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht kann auch darin bestehen, dass eine Partei nicht die ihr zumutbaren Erhebungen pflegt, um die zur Dartuung ihres Prozessstandpunkts erforderlichen Zeugen auszuforschen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109743

Im RIS seit

23.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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